Nachdem er den Unternehmer Eric Lux in einer Disko in Shanghai mit einem Glas am Hals verletzt hatte, wurde Ex-F1-Pilot Adrian Sutil heute zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Umstände dieses Prozesses sind einen Kommentar wert.
| München (!NS!DE-RAC!NG) - Lassen wir den Vergleich von den Scherben am Hals und den Scherben der Karriere, der am heutigen Tag  offenbar Standard ist. Nicht nur, weil er öde, sondern auch, weil er vielleicht unangebracht ist.
Anderthalb Jahre Haft auf Bewährung und 200.000 Euro Geldstrafe stehen nun auf der einen Seite und eine neun Zentimeter lange Narbe und gute Aussichten auf Schmerzensgeld im Zivilverfahren auf der anderen. „Das Gesetz ist der Freund des Schwachen“, schrieb Schiller, im Übrigen studierter Jurist. Nach dem Sutil-Prozess steht aber infrage, wer hier wirklich der Schwache und wer der Starke ist.
Ein Opfer Eric Lux, durch seinen Teilhaberstatus an Lotus und der Fürsprache für Fahrer, die Sutils Konkurrenten um ein Cockpit im nächsten Jahr waren, muss den Gedanken über sich ergehen lassen, durch diesen Prozess eigene berufliche und wirtschaftliche Interessen verfolgt zu haben. Im Vorfeld war die Rede von Schmerzensgeldforderungen in zweistelliger Millionenhöhe und vor allem einem Anspruch an Sutil, dass dieser im vergangenen Jahr einige Rennen aussetzen sollte. Kein anderer beliebige Geschädigte würde von einem Bürokaufmann oder Elektroniker Ähnliches verlangen. Wäre es dem Geschäftsmann einzig um Gerechtigkeit und Sühne gegangen, hätte er diese Angelegenheit im Sinne seiner eigenen Glaubwürdigkeit und einer Demonstration von Gerechtigkeitsinteresse so normal wie möglich behandelt, ohne abstruse und unverhältnismäßige Forderungen.
Verhältnismäßigkeitsprinzip. Ein Prinzip, auf das sich das deutsche Recht gründet. Ein im Grundsatz festes, aber in der Praxis schwammiges Prinzip. Ist es angemessen, für eine Diskoschlägerei eine 18 monatige Bewährungsstrafe festzusetzen? Auch wenn es an dem Glas und der Verletzung nichts zu deuteln gibt, so doch an einem Aspekt der Urteilsbegründung. Der Vorbildfunktion. Es geht hierbei nicht um die Frage nach der Rechtfertigung, sondern um die der Gerechtigkeit. Vor dem Gesetz sind alle gleich? Wohl doch nicht. Ein Exempel statuieren zu wollen geht zu Lasten der Gerechtigkeit. Nicht nur, dass Adrian Sutil bei Weitem nicht eine bedeutende Person des öffentlichen Lebens ist, sondern auch, dass seine Anhänger realistisch betrachtet sich in Anbetracht dieser hohen Strafe nicht davon abhalten lassen würden, Ähnliches zu tun, oder im Gegenteil bei einer niedrigeren Strafe sich weniger abschrecken lassen würden. Die Lasten tragen in diesem Fall zwei; Adrian Sutil und die Opfer von S-Bahn-Schlägern, die als weniger bekannte Persönlichkeiten und durch Unzurechnungsfähigkeit im Zweifel mit Sozialstunden davon kommen.
Nehmen wir an, Eric Lux hätte eine weniger schwere Verletzung davon getragen. Hätte er dann auf einen strafrechtlichen Prozess verzichtet? Ich zweifle. Weil dieser Fall gut in einen allgemeinen Trend passt, so dass er wieder einmal ein Abbild der Gesellschaft ist. Er ist nämlich das Ende der Kneipenschlägerei. Wo sich früher zwei kopflose  Männer ehrlich und sauber gegenseitig eins auf die Rübe gaben, soll heute nur der Champagner ins Gesicht und - huch - schon klafft der Schnitt am Hals des Einen und am Hals des Anderen würgt die Justiz, die eine viel stärkere Waffe ist als es Fäuste jemals sein konnten. Ein Kinnhaken für den einen und ein blaues Auge für den anderen hätte maximal ein paar negative Schlagzeilen in den Boulevardmedien gebracht. Blut abwischen und weitermachen. Das ist vorbei. Das wird es nicht mehr geben.
Eines aber ist klar: Wer unter Alkoholeinfluss seiner Aggression freien Lauf lässt, muss danach dafür geradestehen. In der Aussage bei der Wahrheit bleiben etwa. „Die Vernunft ist für den Weisen, das Gesetz für den Unweisen“, lautet ein Sprichwort aus China, dem Land, in dem das Unglück im Frühjahr seinen Lauf nahm. Sein Gehirn auszuschalten kann nie gutgehen, und jeder, der sich das leistet, muss für die Konsequenzen einstehen. Wenn man dabei aber auf jemanden trifft, der sie für sich zu nutzen weiß, hat man Pech gehabt. Und sollte als 29-Jähriger außerdem mal an seiner Erwachsenheit zweifeln.
Alles, was man in der Formel 1 tut, hat seinen Preis. Mal bekommt man, mal zahlt man. Das sollte Sutil nun wissen, jetzt, wo er einen sehr hohen Preis gezahlt hat, dessen absolute Höhe aber noch nicht ganz messbar ist. Ein Karriereende. Vielleicht oder wahrscheinlich. Zumindest aber möglich. Denn „gravierende berufliche Konsequenzen“ prognostizierte die Richterin Adrian Sutil und sie werden als Teil der Strafe gesehen. Dabei ist es jedoch fraglich, ob ein Team Sutil nur aufgrund dieser Geschichte und seiner Vorstrafe nicht mehr verpflichten würde. Ich bezweifle, dass ein Sponsor deswegen abspringen würde, denn immerhin scheint es Formel-1-Sponsoren bisher auch nicht zu stören, dass ihr Image etwa durch den Formel-1-Chef selber, Bernie Ecclestone, der sich öfters am Rande zumindest der moralischen Legalität bewegt, beschädigt werden könnte. Ein Team dürfte sich wenn überhaupt eher fragen, ob Sutils durch diese Geschichte zur Schau gestellte Naivität und seine offensichtliche Unberechenbarkeit ins Team passen.
Noch ist das Urteil nicht rechtkräftig und eine Berufung ist möglich. Doch egal wie es weitergeht, bleibt den Beteiligten zwei Dinge zu wünschen: Dem einen mehr Verstand, dem anderen weniger Kalkül. NR