Das Internationale Sportgesetz der FIA (ISG)
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212 Artikel umfasst das Internationale Sportgesetz (ISG) der FIA, die sich siebzehn Kapitel unterordnen und durch zahlreiche, entscheidende Anhänge ergänzt und erweitert werden. Außerdem gilt neben diesem Gesetz für die Formel 1 noch das Concorde Agreement von 1998, dessen spezielle Regelungen Vorrang haben.
Zum 1.Januar 1980 trat das ISG in Kraft, es definiert den Motorsport und bildet den Rahmen für alle der FIA zugeordneten Serien. Die Fédération Internationale de l’Automobile mit Sitz in Paris nennt sich in Artikel 1 des ersten Kapitels "alleinige internationale Sportautorität".Sie erlässt Regelungen für die "Förderung und Kontrolle automobilistischer Wettbewerbe und Rekorde." Neben der Gesetzgebung nimmt die FIA auch Funktionen der judikativen Gewalt ein und ist das oberste Gericht, das bei Streitigkeiten endgültige Urteile spricht. Nur im Kartsport kann sie diese Macht für je ein Jahr an eine andere Organisation abgeben.
Die Verwaltung hingegen übernehmen die nationalen Verbände, aber nur einer pro Staat. Dieser wiederum kann sie an mehrere Verbände weiterreichen.
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Kapitel II bis IX
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Kapitel II enthält einen Begriffskatalog, der Motorsport-Begriffe und damit die Gegenstände des Gesetzes definiert. Ein Automobil etwa ist "ein Landfahrzeug, welches sich durch eigene Kraft fortbewegt und auf mindestens vier nicht in einer Linie angeordneten Rädern rollt, die sich ständig im Kontakt mit dem Boden befinden und von denen mindestens zwei der Lenkung und mindestens zwei dem Antrieb dienen." Eine Seifenkiste zum Beispiel wäre demnach kein Automobil, sondern ein Spezialfahrzeug, denn dieses wird "durch andere Mittel als durch seine Räder" angetrieben.
Kapitel III und IV regeln alles, was direkt den Wettbewerb und dessen Organisation betrifft,
das fünfte Kapitel behandelt die Rennstrecken: Artikel 83 etwa legt fest, dass die Streckenlänge "längs der mittleren Streckenlinie durch ein Fachgeometer" zu messen ist.
Strecken können nationale oder internationale Lizenzen erhalten; als entweder permanente oder nicht-permanente Strecken gelten Standards, die von der FIA regelmäßig festgelegt werden.
Alles, was mit Start und Ende eines Rennen zu tun hat, fixiert Kapitel VI: Artikel 97 zum Beispiel betrifft das "Tote Rennen": Bei komplett gleicher Platzierung müssen sich die Fahrer den Preis teilen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen neuen Wettbewerb stattfinden zu lassen, nie aber darf der ursprüngliche wiederholt werden.
Motorsportliche Rekordversuche außerhalb eines Rennens (Kapitel VII) werden in dem Reglement ebenso erfasst wie genauen Bedingungen für das Ausstellen einer Rennfahrerlizenz (Kapitel VIII) und allgemeine Anforderungen an einen Rennwagen. Diese werden in Kapitel IX in Kategorien eingeteilt und mit Feuerschutz versehen: "Fahrzeuge müssen zwischen Motor und Fahrersitz eine wirksame Schutzvorrichtung aufweisen, um im Falle eines Brandes ein direktes Übergreifen der Flammen zu verhindern" (128).
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Kapitel X bis XVII
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Ein wichtiger Teil einer jeden Rennveranstaltung sind die Sportwarte, die im zehnten Kapitel kategorisiert werden, deren Aufgaben hier definiert und deren erforderliche Qualifikationen genannt werden. Sportwarte sind unter anderem Renndirektor, Streckenposten, Sportkommissare und technische Kommissare. Eine Person darf auch mehrere Ämter ausüben, wie Artikel 137 erlaubt.
Verstößt ein Teilnehmer, ein Team oder ein Organisator gegen eine Regel, kann es zu Strafen kommen (Kapitel XI). Diese Strafen reichen von Verwarnungen bis zu Disqualifikationen. Geldstrafen gehören auch dazu, und diese müssen innerhalb von 48 Stunden bezahlt werden (157).
Gegen Strafen kann schriftlich und mit Zahlung einer Gebühr Protest eingelegt werden (Kapitel XII) und auch gegen Urteile kann man Berufung einlegen (Kapitel XIII).
Ein wichtiges Datum für den Motorsportfan ist der 31.Oktober: Bis zu diesem Termin muss der Rennkalender der nächsten Saison veröffentlicht werden, wie in dem drittletzten Kapitel des ISG zu lesen ist.
Regelungen in Kapitel XVI sorgen dafür, dass der Veranstalter eines Rennes unter FIA-Aufsicht dieses nicht mit einem kommerziellen Unternehmen in Verbindung bringen darf, wenn nicht von der FIA genehmigt. Ebenfalls mit Werbung beschäftigt sich das letzte und siebzehnte Kapitel, das in den abschließenden Normen die Anbringung von Werbeschriftzügen an den Fahrzeugen regelt und außerdem die ordnungsgemäße Gestaltung der Startnummern überwacht.
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Anhänge und Concorde Agreement
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